Qualifizierte Tragwerksplaner nach BauO NRW
Die am 12.07.2018 beschlossene Novelle der Landesbauordnung sieht vor, dass Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen von Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung aufgestellt werden dürfen. Sie müssen als Mitglied einer Architektenkammer in einer von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zu führenden Liste oder als Mitglied einer Ingenieurkammer in einer von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen zu führenden Liste eingetragen sein. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Nordrhein-Westfalen, das nun als 14. Bundesland eine vergleichbare Regelung einführt.